Innovativ Unternehmerisch Kreativ Politisch

Maria Anna Arbauer, geb.Bernay,
vermutl. Johann Nicolas Treu (1734-1786) um 1780,
Öl auf Leinwand, hmf

Unternehmerisches Denken und Handeln

Obwohl erwerbstätige Frauen seit Jahrhunderten überall im Stadtbild präsent waren, erscheint die weibliche Arbeitswelt als ein blinder Fleck in der Frankfurter Geschichte. Dabei arbeiteten Frauen in allen Wirtschaftszweigen. Meist im Rahmen eines häuslich organisierten Gewerbebetriebes, der auf die Arbeit von Ehefrauen, Witwen und Töchtern angewiesen war. Das Recht, ein bestimmtes Handwerk auszuüben, konnten jedoch nur Männer durch die Aufnahme in die Zunft erwerben. Beim Tod eines Meisters ging dieses Recht allerdings auf seine Witwe über. Zahlreiche Meisterwitwen und Meistertöchter bewiesen, dass ihre Geschäftskenntnisse sie dazu befähigten, die Werkstatt eigenständig und mit Erfolg zu führen. Dies mussten sie dennoch wiederholt bei der jeweiligen Zunft und dem Rat der Stadt Frankfurt erstreiten. Denn die handwerkliche Mitarbeit von Ehefrauen und Töchtern, die in der Regel nicht aktenkundig wurde, war – in einem gewissen Rahmen und abhängig vom Handwerk – durchaus selbstverständlich.

In vielen Bereichen waren Frauen in den Produktionsprozess eingebunden. Obwohl sie keine formale Lehre absolvieren durften, erwarben sie offensichtlich dennoch Qualifikationen, die sie sogar in die Lage versetzten, männliche Mitarbeiter auszubilden. Übten diese Frauen ihren im häuslichen Betrieb erlernten Beruf jedoch ohne Rechtsanspruch aus, so gerieten sie bald in Konflikt mit der Zunft, für die jegliche unberechtigte handwerkliche Produktion als Pfuscherei galt. Dies war den männlichen Zunftangehörigen ein Dorn im Auge und sie beschwerten sich bei der Obrigkeit. Die Klagen richteten sich sowohl gegen Witwen und Meistertöchter, die in ein anderes Handwerk eingeheiratet hatten, als auch gegen unverheiratete Töchter, denen nach dem Tod der Eltern die nötige Handwerksgerechtigkeit fehlte, um den Betrieb fortzuführen.

Für unsere Fragestellung nach der weiblichen Erwerbstätigkeit stellen die Klagen sowie die Verteidigungsschriften der Handwerkerinnen eine wichtige Informationsquelle dar. Die Mehrzahl der aktenkundigen Fälle stammte aus dem Textilgewerbe. Die Dokumente bezeugen, mit welcher Sachkenntnis, Beharrlichkeit und auch Unternehmungsgeist sie für das wirtschaftliche Überleben ihres Betriebes und ihrer Familien kämpften.

Diesen widerständigen und beharrlich agierenden Frauen wollen wir hier eine Stimme geben. Von ihrem Sachverstand, ihrer Durchsetzungsfähigkeit sowie ihrer „cleverness” zeugen vorhandene Quellen. Auf den Hinweis hin, dass in der Zunftordnung der Sohn eines Meisters, wenn er selbst nicht Meister werden könne, trotzdem auf eigene Hand (also alleine und ohne Gesellen) arbeiten dürfe, argumentiert die angeklagte resolute Buchbinderin Haag: „Soll ich dann nun bloß weil ich eine Weibsperson dergleichen beneficii nicht auch fähig seyn? soll ich dann bloß meines Geschlechts halber Allmosen heischen müssen?” Gehör fand sie mit ihren Argumenten beim Rat freilich nicht.

Von den Handwerkerinnen und Händlerinnen existiert nur spärliches Bildmaterial, daher lassen wir andere Quellen sprechen – wir zeigen handwerkliche Produkte, die aus ihrer Fertigung stammen könnten.

Als widerständig und streitbar galten auch die Frauen, die an Marktständen, im Straßenhandel und in Kleinbetrieben arbeiteten, wo sie ihre Waren anbieten und sich nicht selten gegen männliche Konkurrenz mühsam durchsetzen mussten.

Im Alltag der Stadt kam man insbesondere an den Frauen aus Sachsenhausen nicht vorbei. Sie waren an ihrer Kleidung, Sprache und an den hohen Korbpyramiden, die sie auf dem Kopf trugen erkennbar. Die Tatsache, dass sie neben ihrem Angebot auf dem Boden kauerten, trug ihnen die Bezeichnung »Hockinnen« oder »Hockenweiber« ein. Sie galten – nicht anders als die Marktfrauen sonst auf der Welt – als laut, derb und scharfzüngig. Auf den Plätzen nördlich des Mains verhökerten sie Obst und Gemüse, das sie mit ihren Männern in Gärten und auf den Feldern vor der Stadt anbauten.
Die Frauen aus den höheren Ständen hielten Distanz und schickten ihre Dienstmägde zum Einkauf auf den Grünmarkt.

Handelsfrauen wie Maria Anna Arbauer oder Margaretha Elisabeth Pilgeram oder Margaretha Eleonore Jäger waren voll geschäftsfähig. Sie konnten Verträge abschließen, Wechsel ausstellen und Bürgschaften übernehmen. Das eheliche Arbeitspaar teilte sich die im Betrieb anfallenden Aufgaben, sowie Risiko und Gewinn. Abgesehen vom Kleinhandel begegnen uns selbständige Kauffrauen vor allem im Bereich des Handels mit Mode- und Luxusartikeln. Auch das Bank- und Finanzwesen, das sich vor allem aus dem Kommissions- und Speditionshandel entwickelte, erlebte in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts einen enormen Aufschwung. In Frankfurt traten einige Frauen, wie etwa die Handels-und Bankfrau Christina Barbara Metzler, Susanna Elisabeth Schönemann, geb. d Orville oder etwa Cäcilie Marianne Gontard, geb. Gontard an die Stelle männlicher Familienmitglieder und leiteten erfolgreich ihre Unternehmen. Im 19. und 20. Jahrhundert forderten Geschäftsfrauen zunehmend ihr Recht auf Berufsausbildung und Erwerbsarbeit ein, eine formale betriebliche Ausbildung blieb ihnen jedoch bis ins 20. Jahrhundert verwehrt. Daher sind ihre Positionen in erfolgreichen Unternehmen in dieser Epoche schwer nachzuweisen. Häufig steckte auch hinter dem Unternehmer mit offiziellem Posten ein Unternehmerpaar, das gemeinsam den Betrieb führte.
Ursula Kern